Mobiler Dienst (MobDi)
Der Mobile Dienst (MobDi) ist die allgemeine Bezeichnung für Angebote der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Er dient als Oberbegriff für folgende Teilbereiche:
Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW)
Stationäres Regelangebot gemäß §§27/ 34, 41 SGB VIII in Trainingsapartments und eigens dafür angemieteten Wohnungen
Unser Stil
Wir suchen auf jede Frage eine individuelle Antwort und entwickeln jeweils auf den Einzelfall bezogen eine Hilfekombination. Dabei kommen wir auch zu unkonventionellen Lösungen.
Erfahrene Fachleute unterschiedlicher Richtungen entwickeln gemeinsam Hilfekonzepte auch für schwierige Fälle, wenn Standardangebote den Hilfebedürfnissen von Kindern und Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Familien nicht gerecht werden.
Wir orientieren uns an den im Hilfeplanverfahren mit allen Beteiligten abgesprochenen Aufträgen.
Denn der Mobile Dienst wird nur da sinnvoll tätig werden können, wo er unmittelbaren Zugang zu der (familiären) Situation bekommt, in der sich das Kind, der Jugendliche befindet.
Dabei arbeiten wir eng vernetzt, partnerschaftlich, ressourcen- und lösungsorientiert mit dem Herkunftssystem und allen professionell Beteiligten zusammen.
Der Zusammenarbeit mit der Schule kommt ein hoher Stellenwert zu. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Schule und Mobilen Dienst, Kindern und Jugendlichen, die die schulischen bzw. gesellschaftlichen Anforderungen als Überforderung erleben, Räume zu schaffen, in denen sie diese Anforderungen annehmen können.
Für weitere Informationen und Aufnahmeanfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Herr Fischer
E-Mail: s.fischer@hsh-jugendhilfe.de Telefon: 0151-68446863
Herr Leising
E-Mail: t.leising@hsh-jugendhilfe.de Telefon: 05234-202272 oder 0176-62088198