Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften            

(Erziehungsstellen)

 

Kurzvorstellung

Erziehungsstellen sind Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften. Sie öffnen ihre Kernfamilie und nehmen bis zu zwei (weitere) Kinder auf, so dass eine besondere Beziehungsgestaltung durch das gemeinsame Leben miteinander erfolgt.

Für unsere Erziehungsstellen sind im Allgemeinen Kinder, nur selten Jugendliche geeignet, die einen konstanten Bezugsrahmen familiärer Prägung ohne Diensteinteilung und Schichtdienst benötigen und die aufgrund ihrer Problembelasteten Biographie nicht in herkömmliche Pflegefamilien untergebracht werden können.

Die Unterbringungsperspektive der Kinder/Jugendlichen ist grundsätzlich mittel- bis langfristig angelegt. Eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie ist oft nicht wahrscheinlich, aber auch grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

Die sozialen Ressourcen des Umfeldes der Kinder und Jugendlichen werden nach Möglichkeit einbezogen und gefördert. Eine Integration in das Gemeinwesen wird angestrebt. Die individuelle Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen ist vorrangiges Ziel der alltäglichen Arbeit.

 Der für die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft verantwortliche MitarbeiterIn muss eine Ausbildung im pädagogischen Bereich, mindestens ErzieherIn, nachweisen können. Zur Unterstützung der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften gehören Beratung, Entlastung, Erholungs- und Regenerationsmöglichkeiten.

Die Aufrechterhaltung des Kontaktes zur Herkunftsfamilie ist der Bereichsleitung zugeordnet. Diese begleitet die Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften bzw. die Kinder/Jugendlichen bei den Kontakten zu den Herkunftssystemen und bearbeitet mit allen Beteiligten eine eventuell entstehende Konkurrenzsituation zwischen „neuer“ und „alter“ Familie.

Die Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften sind als ausgelagerte „Heimgruppen“ definiert, es handelt sich dabei also um eine Hilfe zur Erziehung im Sinne der §§ 27/34 SGB VIII.


Zielgruppe und Aufnahme

Kinder bis zu einem Alter von ca. 10 – 12 Jahren bis zur Verselbstständigung, die aufgrund ihrer Auffälligkeiten einen strukturierten Tagesablauf in konstanten Bezugssystemen benötigen und ein Kontakt zum Herkunftssystem notwendig ist.

Kinder (und im Ausnahmefall auch Jugendliche), die in den Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften des Heinrich-Schacht-Haus e. V.untergebracht werden, sollten vorab grundsätzlich eine entsprechende Diagnose-bzw. Vorbereitungsgruppe durchlaufen haben.

Bevor ein Kind in eine Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft aufgenommen wird, wird von den beteiligten Institutionen eine umfassende Aufklärung, auch in Form von Berichten und Gutachten, hinsichtlich der familiären Grundproblematiken und der Verhaltensauffälligkeiten erwartet. Es folgen institutionelle Erstgespräche, möglicherweise auch unter Beteiligung interdisziplinärer Fachkräfte und ein kumulativer Beziehungsaufbau zum Kind, beginnend mit einem Erstkontakt auf neutralem Boden, gegenseitigen Besuchen zwischen Erziehungsstelle und Kind, verbunden mit Probewohnen (z. B. am Wochenende). Erst danach kann eine Aufnahme in die (vorgesehene) Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft erfolgen.


Für weitere Informationen und Aufnahmeanfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Frau Miserre

E-Mail: c.miserre@hsh-jugendhilfe.de                                                                                                                                       Telefon: 0151-68480052

Herr Leising 

E-Mail: t.leising@hsh-jugendhilfe.de                                                                                                                                              Telefon: 05234-202272 oder 0176-62088198

 



 
 
 
 
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